Heß-Revival in Berlin

Am 19. August marschierten nach Zählung des apabiz etwa 1.200 Neonazis beim NS-verherrlichenden Gedenken an Rudolf Heß durch Berlin-Spandau. Zeitgleich zogen etwa 250 Neonazis spontan durchs brandenburgische Falkensee. Dass die Veranstaltung in Berlin überhaupt stattfinden konnte, ist als juristische Schlappe zu werten. Gegenproteste und erfolgreiche Blockaden sorgten indes dafür, dass die Neonazis nur wenige Hundert Meter laufen konnten.

 
Proteste gegen den Neonaziaufmarsch am 19. August 2017 in Spandau. Foto: © Christian-Ditsch.de

Die Aufmärsche unter dem Motto „Mord verjährt nicht – Gebt die Akten frei – Recht statt Rache“ in Spandau und Falkensee waren ein spektrenübergreifendes Stelldichein der gewaltbereiten und NS-verherrlichenden Neonaziszene. Anlass war der 30. Jahrestag der Selbsttötung von Rudolf Heß, der sich am 17. August 1987 nach 46jähriger Haft im Kriegsverbrechergefängnis in Spandau erhängt hatte. Als Stellvertreter Adolf Hitlers war er bis zu seinem Tod überzeugter Nationalsozialist und Antisemit und gilt Nazis als Held und Märtyrer zugleich. Sein Todestag ist seit jeher ein zentraler Termin im Kalender neonazistischer AktivistInnen. Die Person Rudolf Heß und vor allem die Umstände seines Todes dienen nicht nur der versuchten Geschichtsverfälschung durch verschwörungsideologische Legendenbildung, sondern vielmehr der unverhohlenen NS-Verherrlichung – so auch am vergangenen Samstag.

Im Vorfeld hatte es eine breite Mobilisierung mit zahlreichen Aktionen gegeben. Gekommen waren dann auch Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus dem europäischen Ausland (u.a. Großbritannien, Skandinavien, Frankreich, Ungarn). Mitglieder neonazistischer Parteien von NPD, Die Rechte und Der III. Weg demonstrierten ebenso wie – teils nach längerer Abstinenz – zahlreiche Aktivisten aus dem gewalt- und terroraffinen Kameradschaftsmilieu. Aus Berlin waren das beispielsweise der ehemalige Landser-Sänger Michael Regener, Sebastian D. aus dem Umfeld der neonazistischen Rocker-Gruppe „Die Vandalen“. Am Aufmarsch in Falkensee beteiligten sich u.a. Thomas Wulff, Thorsten Heise aus Thüringen, Manfred Börm und Dieter Riefling aus Niedersachsen sowie Dortmunder Neonazis um Sven Skoda und Siegfried Borchardt. Der Frauenanteil betrug in Spandau wie in Falkensee höchstens 10 Prozent. In Spandau marschierten neben jungen Neonazistinnen wie Maria Fank auch ältere Aktivistinnen wie Doris Zutt und Edda Schmidt mit.

Neonazi-Aktivistin Maria Fank zeigte sich nach längerer Zeit mal wieder in Berin.
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Die langjährige NPD- und RNF-Funktionärin Edda Schmidt.
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NPD-Frau Doris Zutt (links) aus Mecklenburg-Vorpommern (ehemals Hessen).
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Erzwungene Planänderungen

Als Versammlungsleiter in Spandau trat der nordrhein-westfälische Neonazi Christian Häger (Vorsitzender NPD Mittelrhein, ehemals Aktivist des „Aktionsbüro Mittelrhein“) auf. Nach außen wahrnehmbarer Hauptorganisator und -redner sowie Moderator war der ehemalige Berliner NPD-Chef Sebastian Schmidtke. Bereits am 17. August selbst hatte es eine Kundgebung am Brandenburger Tor mit Schmidtke mit einigen wenigen Neonazis gegeben. Während immer wieder auch meist größere Gruppen von Neonazis mit Zügen am Versammlungsort am Spandauer Bahnhof ankamen, verlief die Anreise nicht für alle störungsfrei. Aufgrund von vermutlich durch Sabotageaktionen verursachte Störungen des Bahnverkehrs im Berliner Umland gerieten Neonazis aus Norddeutschland bei der Anreise ins Stocken und kamen nicht am Zielort an. Unterstützt von Neonazis, die mit Bussen aus Nordrhein-Westfalen gekommen waren, meldeten sie unter gleichlautendem Motto einen spontanen Aufmarsch in Falkensee (Brandenburg) an.

Versammlungsleiter Christian Häger und Sebastian Schmidtke nach Gesprächen mit der Polizei über Routenänderung. © Christian Ditsch

Nach einer ereignislosen Auftaktkundgebung am Spandauer Bahnhof sollte es mit deutlicher Verspätung losgehen. Die etwa 1.200 Neonazis setzten sich in Bewegung, doch nach wenigen Hundert Metern war schon wieder Schluss. Eine Blockade auf der Route sorgte eine Stunde lang für Stillstand. Sebastian Schmidtke sah sich offenbar genötigt, die Zwischenkundgebung vorzuziehen. Er verlas einen längeren Absatz aus dem Buch „Ich sah seinen Mördern in die Augen! Die letzten Jahre und der Tod von Rudolf Heß“ von Abdallah Melaouhi. Der Autor war über mehrere Jahre Krankenpfleger von Heß während dessen Spandauer Haftzeit und auch am Tag des Todes vor Ort gewesen. Melaouhi schildert in dem Buch u.a. 15 Beobachtungen, die den Mord an Heß angeblich belegen sollen. Seit der Veröffentlichung des Buches im Jahr 2008 hat Melaouhi immer wieder auf Neonaziveranstaltungen gesprochen und gilt der Szene als Kronzeuge für die Mordthese.

Planmäßig hätte die Zwischenkundgebung am ehemaligen Standort des Gefängnisses stattfinden sollen, wo sich heute nur noch ein Supermarkt-Parkplatz befindet. Um keinen Wallfahrtsort für Nazis zu schaffen, war das Gefängnis kurz nach Heß‘ Tod abgerissen worden. Der angestrebte Ort wurde Samstag jedoch nicht erreicht. Aufgrund der anhaltenden Blockade wirkte die Polizei auf eine Veränderung der Route hin. Als der vordere Teil der Demonstration umdrehen musste, um in eine Seitenstraße einzubiegen, entriss ein Gegendemonstrant einem Teilnehmer eine Fahne, woraufhin es zu Rangeleien kam. Daurfhin kippte die Stimmung und einzelne Neonazis griffen unter rassistischen Beleidigungen gezielt junge Männer am Rand an, die als Migranten wahrgenommen wurden und aufgebracht in Richtung der Nazis gerufen hatten. Einige der Angegriffenen hatten zuvor das charakteristische Handzeichen der Grauen Wölfe gezeigt und sich so als Anhänger der türkisch-faschistischen Bozkurt-Bewegung zu erkennen gegeben. Die Polizei nahm darauf hin und im weiteren Verlauf des Nachmittags einige Neonazis vorläufig fest.

Der ehemalige Landser-Sänger Michael Regener mit Bart, Brille, Mütze….
© apabiz
…der erst letzte Woche verurteilte Neonazi Patrick Krüger  aus Marzahn-Hellersdorf (am Handy) und Matthias Fischer (Blick in Richtung Kamera)…
© apabiz
…und Sebastian D. (mit Bart) am 19. August 2017 in Spandau.
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Dass sich die Demo-Leitung mit der erheblich verkürzten Ersatzroute zufrieden gegeben hatte, mochte überraschen – noch viel mehr allerdings, dass das Gros der aktionsorientierten Teilnehmenden dies ebenso tat. Erst auf dem letzten Stück der Strecke hielt sich insbesondere der vordere Teil des Aufmarsches nicht mehr an die vom Anmelder vorgegebene Disziplin, und es wurden Parolen wie „Rudolf Heß – Das war Mord“, „Nationaler Sozialismus jetzt!“ und „Frei – sozial – national“ gegröhlt, vom Lautsprecherwagen wurde Rechtsrock gespielt.

Wortreiche NS-Verherrlichung

Auf der Abschlusskundgebung sprachen neben Sebastian Schmidtke das einstige NPD-Bundesvorstandsmitglied Olaf Rose, der Brite Peter Rushton, stellvertretender Chefredakteur des extrem rechten Magazins „Heritage and Destiny“, der finnische Neonazi Janne Moilanen von der militanten „Nordischen Widerstandsbewegung“ (NMR) sowie ein französischer Neonazi.

Schmidtke feierte die Demonstration als Erfolg und rief alle Spektren dazu auf, „in dieser Sturmzeit“ zusammenzuhalten: „Was wäre nämlich unsere Heimat ohne die, die für sie gekämpft haben? Sei es Hermann der Cherusker, 9 n. Chr. im Teutoburger Wald, sei es die Schlacht auf dem Lechfeld am 10. August 955 (…), seien es die beiden Kriege von 1914 bis 1945, sei es der Volksaufstand 1953. Wir als Nationalisten stehen in dieser Tradition vieler deutscher Freiheitskämpfer, die auch nicht gejammert haben, sondern sich erhoben haben, um eben diese Unterdrücker, diese Invasoren und diese Besatzer zum Teufel zu jagen!

Sebastian Schmidtke konzentriert.
© apabiz

Olaf Rose konzentrierte sich anschließend in seiner Rede auf Rudolf Heß. Rose publiziert als Historiker zu verschiedenen revanchistischen Themen und war an der Produktion des 2004 erschienenen Filmes „Geheimakte Heß“ beteiligt. Auch der nachfolgende Redner, der Geschichtsrevisionist Peter Rushton aus Großbritannien, gab sich in dem großen Gestus eines Wissenschaftlers und forderte die Herausgabe weiterer Akten im Fall Heß. Rushton referierte dabei unter anderem auf den erst kürzlich verstorbenen Holocaustleugner Ernst Zündel. Dieser sei wegen seiner Unerbittlichkeit im Fall Heß inhaftiert worden: „Wenn die Protektoren der Weltordnung wirklich die Spekulationen rund um Rudolf Heß‘ Tod beenden wollen, müssen diese Dokumente veröffentlicht werden. Es kann hier keinen legitimen Grund geben, diese einzubehalten.“ Begleitet wurde Rushton nach Spandau offensichtlich von der britischen Holocaustleugnerin Lady Michèle Renouf, die sich mit ihm zusammen während der Abschlusskundgebung zeigte, am Aufmarsch aber scheinbar nicht teilgenommen hatte. Sowohl Rushton als auch Renouf hatten in den vergangenen Jahren mehrfach an Veranstaltungen der bundesdeutschen Naziszene teilgenommen. So war Rushton unter anderem Redner des Trauermarsches in Bad Nenndorf im Jahr 2014. Michèle Renouf ist eine der prominentesten UnterstützerInnen der internationalen Holocaustleugner-Szene, in Deutschland zum Beispiel von Ursula Haverbeck[1]. Ihre Tochter hat das früher von Manfred Roeder betriebene „Haus Richberg“ im hessischen Schwarzenborn erworben, wo Michèle Renouf als Hausherrin fungiert[2] und regelmäßige Nazi-Treffen beherbergt.

Peter Rushton und Michèle Renouf bei der Abschlusskundgebung © Oskar Schwarz

Neue Erkenntnisse aus Akten des britischen Außenministeriums

Während die Neonaziszene die Herausgabe weiterer Akten wie den Bericht einer britischen Sonderermittlungsgruppe zum Tod von Heß fordert und die Auseinandersetzung darum als Beweis deutet, dass Heß durch den britischen Geheimdienst ermordet worden sei, zeichnen Presseberichte über kürzlich veröffentlichte Akten ein ganz anderes Bild. Erst im Juli 2017 hatte das britische Nationalarchiv die persönlichen Akten des letzten britischen Gouverneurs des Spandauer Militärgefängnisses nach 30-jähriger Laufzeit freigegeben. So berichtet der britische Guardian[3], den Akten sei zu entnehmen, dass während der Haftzeit von Heß insgesamt 25 Gesuche sowohl der britischen Regierung als auch der französischen und US-amerikanischen Behörden an die Sowjetunion ergangen seien, Heß aus humanitären Gründen freizulassen. Die Sowjetunion habe dies jedoch stets mit der Begründung zurückgewiesen, dass eine Freilassung eine Beleidigung der 20 Millionen sowjetischen Kriegstoten darstelle.

Juristische Schlappe oder mangelnder Wille?

Dass am vergangenen Wochenende nach etlichen Jahren erstmals wieder ein Trauermarsch zu Ehren von Rudolf Heß stattfinden konnte, kann die Neonaziszene als Erfolg verbuchen. Zwar hatte es im Vorfeld Versuche gegeben, das geplante Gedenken an Heß mit dem Verweis auf die offensichtliche NS-Verherrlichung zu unterbinden. Letzlich war der Berliner Innensenat jedoch kläglich gescheitert, und das Verbotsersuch war zurückgewiesen worden. Innensentor Andreas Geisel (SPD) blieb da nur ein plakativer und viel zitierter Kommentar gegenüber dem RBB: „Ein Verbot wäre mir sehr sympathisch gewesen, wir haben das sehr sorgfältig geprüft und festgestellt, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung leider auch für Arschlöcher gilt.

Warum der Aufmarsch nicht zu verhindern gewesen sein soll, ist indes schwer nachzuvollziehen. Denn mit der sogenannten „Wunsiedel-Entscheidung“ von 2009 es eine wegweisende Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgericht als vielversprechenden Bezugspunkt gegeben. Die Trauermärsche in Heß‘ Begräbnisort im bayerischen Wunsiedel waren neben denen anlässlich der Bombardierung Dresdens für viele Jahre die größten Nazi-Aufmärsche der Nachkriegsgeschichte gewesen mit bis zu 5.000 Teilnehmenden. Nach langjährigen juristischen Auseinandersetzungen wurde der Aufmarsch in Wunsiedel ab 2005 verboten. Mit der sogenannten „Wunsiedel-Entscheidung“ wurde das Verbot 2009 vom Bundesverfassungsgericht letztinstanzlich bestätigt. Das Gericht hatte damals mit konkretem Bezug auf die Aufmärsche in Gedenken an Rudolf Heß geurteilt und betont,dass„ausnahmsweise“ die Einschränkung der Meinungsfreiheit im Falle von Aufmärschen gerechtfertigt sei, wenn durch die laut §130 (4) StGB zu erwartende Verherrlichung oder Billigung des NS-Regimes oder die Verletzung der Würde seiner Opfer„öffentliche Friede“ gefährdet sei.[4] In den Folgejahren fanden andernorts kleinere Aufmärsche oder andere Aktionen statt.

Vor diesem Hintergrund erscheinen die juristische Entscheidung wie auch die polizeilichen Auflagen vom vergangenen Samstag dann auch geradezu paradox. Denn mit Verweis auf eben jenen Volksverhetzungsparagraphen § 130 (4) StGB wurde „jede Verherrlichung von „Rudolf Heß“ in Wort, Schrift oder Bild“ untersagt. Konkretisiert wurde zudem, dass „jedwede Thematisierung von Rudolf Heß in verherrlichender Weise“ diesen Tatbestand erfülle und entsprechend geahndet werde.

Wären die von der Versammlungsbehörde verhängten Auflagen von den Polizeikräften vor Ort ernst genommen worden, hätte der Aufmarsch gleich zu Beginn mit Entrollen des Fronttransparentes beendet werden müssen. Auf diesem stand in großen Lettern das eindeutig Rudolf Heß zuzuordnende Zitat „Ich bereue nichts“ sowie die Eigenbezeichnung „Nationale Sozialisten Berlin“. Während die Polizei für die Vorkontrollen extra Zugangsschleusen errichtet hatte, um die Teilnehmenden in Zelten einzeln überprüfen und mögliche Gesetzes- und Auflagenverstöße umgehend ahnden zu können, hatte sie hier scheinbar nichts zu beanstanden. Über twitter gab sie bekannt, das Fronttransparent sei nicht als Verstoß zu bewerten.

Der Berliner Rechtsanwalt Sven Richwin sieht das hingegen ganz anders. Er zeigte sich sehr verwundert, dass die Polizei nicht spätestens beim Entrollen des Transparents eingeschritten war, da nach der Rechtsprechung in der „Wunsiedel-Entscheidung“ eine Überhöhung von Heß als stillschweigende Billigung des nationalsozialistischen Regimes zu verstehen sei, soweit er als Märtyrer oder als bis in den Tod getreuer Nationalsozialist dargestellt werde. Heß habe als ‚Stellvertreter des Führers‘ persönlich Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen getragen. „Dessen Zitat ‚Ich bereue nichts‘ auf dem Fronttransparent kann ja nur als eine entsprechende Billigung verstanden werden„, so Richwin gegenüber dem apabiz.

Und wie weiter?

Dem NS-verherrlichenden Treiben dennoch etwas entgegenzusetzen, blieb also einmal mehr Aufgabe antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Gegenproteste. Neben den erfolgreichen Blockaden hatte es Protestveranstaltungen an mehreren Orten gegeben. Parallel zur Auftaktkundgebung der Nazis hatten sich etwa auf der anderen Seite des Bahnhof Spandau bereits deutlich über 1.000 Gegendemonstrant*innen versammelt. Ein breites Bündnis aus Antifaschist*innen und Antirassist*innen, zivilgesellschaftlichen Initiativen, Parteien und Gewerkschaften hielt zunächst eine lautstarke Kundgebung ab und startete dann zu einer Demonstration. Darüber hinaus gab es am gesamten Streckenverlauf immer wieder Protest von Antifaschist*innen und Anwohnenden am Straßenrand sowie aus den anliegenden Häusern. Auch die Abschlusskundgebung der Nazis wurde mit anhaltendem und lautstarken Protest begleitet, der über weite Strecken die Redebeiträge übertönte. Insgesamt werden es deutlich mehr als 2.000 Menschen gewesen sein, die entschieden gegen den Aufmarsch protestierten.

Auch wenn sich ein Großaufmarsch wie in Wunsiedel nicht wiederholte, bleibt dennoch festzustellen, dass etwa 1.450 Nazis (etwa 1.200 in Spandau und 250 in Falkensee) am Samstag auf der Straße waren und ihre NS-Billigung und -Verherrlichung in aller Öffentlichkeit praktizieren konnten. Nachdem erst der Aufmarsch in Wunsiedel und zudem der Trauermarsch in Bad Nenndorf, der einige Jahre als quasi Ersatzveranstaltung fungierte, weggebrochen sind, steht nach dem relativen Erfolg vom Wochenende zu befürchten, dass auch in den nächsten Jahren Neonazis in Berlin zum Todestag von Rudolf Heß marschieren wollen. Auch dann würde es garantiert wieder entschiedene Gegenproteste geben. Das ist klar. Der Berliner Innensenator wird sich in Hinblick darauf jedoch der Aufgabe stellen müssen, juristisch noch einmal nachzubessern. Denn die gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen stehen gut, dieser offenen NS-Verherrlichung auf juristischem Wege mehr entgegen setzen zu können.


 

Anmerkungen zu den Zahlen der Teilnehmenden am Nazi-Aufmarsch:
Im Rahmen der durch das Berliner Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus geförderten Dokumentationsarbeit (Foto-, Audio- und Videomaterial) hat das apabiz während der Veranstaltungen drei Zählungen durchgeführt, mit dem Ergebnis von jeweils deutlich über 1.000 Teilnehmenden. Der bereits am Samstag gewählte Mittelwert von etwa 1.200 konnte im Nachhinein durch die Auswertung von Foto- und Video-Material bestätigt werden. Die in vielen Berichten genannte Zahl von 800 Neonazis halten wir für schlichtweg falsch und beruht vermutlich auf den ersten veröffentlichen Schätzungen.

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